Kosten

Kosten Anwaltstätigkeit

Die ungefähre Höhe des Anwaltshonorars kann schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem
Anwalt besprochen werden. Sofern es die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten
zulassen, kann auch die Inanspruchnahme der staatlichen Beratungshilfe oder bei gerichtlichen
Verfahren Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommen.
Außerdem können Gebührenvereinbarungen getroffen werden.

Auskünfte und Beratungen

Die Honorarhöhe orientiert sich in der Regel am zeitlichen Aufwand und soll nach §34 RVG schriftlich
vereinbart werden.

Außergerichtliche Vertretung

Maßgeblich ist hier in Zivilsachen der Gegenstandswert sowie Bedeutung und Umfang der
anwaltlichen Tätigkeit.
Die Geschäftsgebühren ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie im anwaltlichen
Vergütungsverzeichnis (VV) geregelt. Schreibauslagen und Mehrwertsteuer werden zusätzlich
berechnet.

Gerichtliche Verfahren

Bei gerichtlichen Verfahren der allgemeinen Zivilgerichte, der Familiengerichte und der Arbeitsgerichte
bestimmt das Gericht den Gegenstandswert. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden nach den
jeweiligen Gebührentabellen ermittelt.

Im Strafverfahren sowie Sozialgerichtsverfahren enthält das RVG-Vergütungsverzeichnis
Rahmengebühren. Außerdem kommen Gebührenvereinbarungen in Betracht.