Erbrecht

Das Erbrecht stellt weitaus mehr dar, als eine reine juristische Materie. Gerade dieses Rechtsgebiet geht immer mit Emotionen und familiären Empfindlichkeiten einher.

Das Erbrecht selbst stellt eine komplizierte Rechtsmaterie dar, welche im BGB in § 1922 bis § 2385 geregelt ist. Hinzu kommt, dass das Erbrecht immer wieder durch gerichtliche Einzelfallentscheidungen ausgefüllt wird.

Schon bei der Vorbereitung von Testamenten sowie Erbverträgen ist juristischer Rat meist unentbehrlich.

Nach einem Todesfall beginnen oft erst Streitigkeiten schon bei der Feststellung der Erben, Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern. Häufig wird auch über die Auslegung von Testamenten oder die Anrechnung von Zuwendungen zu Lebzeiten gestritten. Weitere Konflikte ergeben sich schließlich oft noch bei der endgültigen Nachlassauseinandersetzung.

Bei all diesen Fragen stehen wir Ihnen bei Bedarf gerne zur Seite.