Mietrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter, als auch Vermieter in allen Fragen rund um das Rechtsgebiet Mietrecht, sowie Wohnungseigentümerrecht.

Das Mietrecht ist sowohl für Mieter, als auch für Vermieter von großer privater, sowie wirtschaftlicher Relevanz.

Beratungsbedarf kann sich schon bei Abschluss und Gestaltung eines Mietvertrages ergeben. Streitpunkte sind oft die Dauer eines Mietverhältnisses, Übernahme von Renovierungspflichten, Abrechnung von Nebenkosten, einer Kaution und die Vornahme einer Mieterhöhung oder Kündigung.

Die Nichtbeachtung von Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen kann deshalb für Mieter und Vermieter zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen.

Eine Räumungsklage bedeutet für den Mieter meist den Verlust seines Lebensmittelpunktes. Für den Vermieter ist ein solches Gerichtsverfahren oft der einzige Weg, sich den wirtschaftlichen Nutzen einer Immobilie zu erhalten oder ein Mietverhältnis ungestört aufrechterhalten zu können.

Bei all diesen Fragen können wir Sie unterstützen und auch eine gerichtliche Interessensvertretung übernehmen.