Strafrecht

Wir beraten und verteidigen Sie sowohl in Strafverfahren, als auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Uns ist bewusst, wie belastend ein Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren für den Betroffenen oder für seine Angehörigen sein kann.

Unser Ziel ist deshalb eine effektive und kompetente Strafverteidigung bereits schon im Ermittlungsverfahren.

Gerade im Strafrecht kann es zu Fehlern kommen, die später nur sehr schwer oder gar nicht mehr korrigiert werden können. Die entsprechende Weichenstellung erfolgt meist frühzeitig, nämlich bereits im Ermittlungsverfahren. Daher ist es meist sinnvoll, sich bereits im Ermittlungsverfahren von einem erfahrenen Strafverteidiger verteidigen zu lassen.

Grundsätzlich sollte ohne juristischen Rat keine Aussage gemacht werden.

Ebenso vertreten wir Sie effektiv im Rahmen einer strafrechtlichen Nebenklage. Hierbei können Sie als Opfer einer Straftat aktiv am Strafprozess teilnehmen.

Oftmals kann hierdurch das Unrecht besser verarbeitet werden und es kann dazu beigetragen werden, dass der Täter eine gerechte Strafe erhält.

Beim Opferrecht können wir für Sie zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger geltend machen.