Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie bei der Regulierung und der Abwicklung von Verkehrsunfällen.

Vielen Geschädigten sind ihre Ansprüche nicht bekannt und werden deshalb nur teilweise geltend gemacht.

Wir prüfen umfassend Ihre Ansprüche und machen diese für Sie bei dem Unfallgegner oder bei der gegnerischen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung geltend und übernehmen die diesbezügliche Korrespondenz mit den Versicherungen.

Hierbei hat oftmals die gegnerische Haftpflichtversicherung neben berechtigten Schadensersatzforderungen auch die deswegen entstandenen Rechtsanwaltsgebühren zu tragen.

Häufige Rechtsfälle sind auch juristische Auseinandersetzungen nach dem Kauf oder Verkauf von Kraftfahrzeugen.

Auch können wir Ihnen die anwaltliche Beratung und Vertretung in Bußgeld- und Führerscheinsachen sowie bei Verkehrsdelikten bieten.